Die Urlaubszeit naht und die ganze Familie ziehts in die Ferne. Die ganze
Familie? Hund & Katze gehören doch auch zur Familie? Doch so einfach
ist das nicht. Wer seinen geliebten Vierbeiner innerhalb oder auch außerhalb
der EU mitnehmen will, muss teilweise strenge Vorschriften beachten. Das
hat seinen Grund. Denn nicht überall in Europa sind Tiere so gesund
wie in Deutschland. In Griechenland gibt es z. B. wildlebende Hunde, die
unter freiem Himmel schlafen. Folge: Die Tiere werden von Mücken gestochen,
die wiederum eine Krankheit übertragen können, bei denen die Tiere
ihr gesamtes Fell verlieren. Auch wenn Sie das Tier noch so treu anguckt,
sollten Sie es nicht einfach so im Auto mitnehmen.
Umgekehrt kann sich der heimische Bello auf einem Urlaubstrip eine Krankheit
eingefangen haben und diese bei der Wieder-Einreise mit nach Deutschland
einschleppen. Darum verlangen auch die deutschen Behören (also das Veterinäramt)
oft auch eine Untersuchung der Haustiere vor der Rückreise. Darum sollte
man es sich gut überlegen, ob Katz & Co auf jede Reise mit muss
oder ob es nicht sinnvoller ist, dass Haustier für 2 Wochen Urlaub lieber
bei Bekannten oder in einem professionellem Haustier-Asyl zu lassen.
Einreise
Ob und was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Haustier in die Tschechische
Republik mit einreisen lassen, fragen Sie beim tschechischen
Generalkonsulat
nach. Sicherlich wird es in Tschechchien auch ein Veterinäramt geben.
Doch beim Generalkonsulat bekommen Sie Antworten auf erste Fragen. Denken
Sie daran, dass gerade Bayern und auch das tschechische Böhmen und Mähren
bekannte FSME-Gebiete sind. In dieser Hinsicht sollten Sie auch Kontakt zu
Ihrem Hausarzt aufnehmen.
Ausreise bzw. Rückreise
Kommen Sie aus einigen EU-Staaten mit Ihrem Vierbeiner wieder nach Deutschland
zurück, kann es sein, dass die deutschen Behörden sicher gehen
müssen, dass Ihr Haustier keine Krankheiten mit einschleppt (Beispiel:
Tollwut). Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt nach, was
Sie im konkreten Fall beachten müssen. Einen ersten Hinweis lässt
finden Sie auf der Homepage des "
Staatlichen Veterinäramtes für das Gebiet der Landeshauptstadt
Bayern
". Beachten Sie, dass die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland und Gebiet
zu Gebiet anders sein können. Fragen Sie deshalb bei Ihrem zuständigen
Veterinäramt nach.
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